
Gerichts-
kommission.
Erbenvertretung.
Unser Team betreut Sie professionell und rasch bei einem Todesfall.
Sowohl als zuständiger Gerichtskommissär, im Auftrag aller Erben als Erbenmachthaber oder als Vertreter einzelner Beteiligter. Auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Bei jedem Todesfall wird in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses dient zur Feststellung des Verlassenschaftsvermögens, der Erbberechtigten und der ordnungsgemäßen Übertragung des Vermögens auf die Erben.
Gerade in dieser schweren Zeit schätzen die Angehörigen eine professionelle Betreuung, die ihnen über das gesamte Verfahren beratend zur Seite steht.
Als Gerichtskommissär führe ich im Auftrag des Gerichts das gesamte Verlassenschaftsverfahren durch. Ich handle dabei unabhängig und unparteiisch und informiere Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.
Gerne können Sie uns auch als Notar Ihres Vertrauens mit Ihrer Vertretung im Verlassenschaftsverfahren betrauen.
Entweder im Auftrag aller Erben als Erbenmachthaber oder zur Geltendmachung Ihrer individuellen Rechte als Miterbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.
Wir wickeln das Verfahren dann gemeinsam mit dem/der zuständigen Gerichtskommissär als Erbenmachthaber ab oder machen Ihre Rechte als Vertreter einzelner Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren im außerstreitigen Weg geltend.
Wir begleiten Sie nicht nur beim Verlassenschaftsverfahren, sondern auch bei danach notwendigen Schritten wie Eintragungen im Grundbuch oder Firmenbuch.
Kompetent. Diskret. Mit Feingefühl.